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Preise und Ticketverkauf

Besucher mit Behinderung können einen ermäßigten Eintrittspreis in Anspruch nehmen und haben barrierefreien Zugang zu den Attraktionen:

An den Kassen des Parks gilt ein Vorzugspreis von 16,00 €, wenn eine gültige Mobilitätskarte für Menschen mit Behinderung (CMI) oder eine gültige Prioritätskarte vorgelegt wird.

Der Zugang zum Park ist für Rollstuhlfahrer kostenlos. Für Begleitpersonen gelten die regulären Eintrittspreise.

Nach dem Kauf Ihrer Eintrittskarte erhalten Sie einen Informationsführer sowie ein Armband für Sie und Ihre Begleitpersonen (maximal 3 Personen), um Ihnen den Besuch und den Zugang zu bestimmten Attraktionen zu erleichtern. Dieses Armband ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich an dem Tag, an dem es Ihnen ausgehändigt wurde. Es muss unseren Mitarbeitern vorgezeigt werden, um Ihren Besuch zu erleichtern. Wird das Armband abgenommen, wird es unter keinen Umständen ersetzt.

Zugang zu den Sehenswürdigkeiten

Besucher mit Behinderung können einen ermäßigten Eintrittspreis in Anspruch nehmen und haben barrierefreien Zugang zu den Attraktionen:

An den Kassen des Parks gilt ein Vorzugspreis von 16,00 €, wenn eine gültige Mobilitätskarte für Menschen mit Behinderung (CMI) oder eine gültige Prioritätskarte vorgelegt wird.

Der Zugang zum Park ist für Rollstuhlfahrer kostenlos. Für Begleitpersonen gelten die regulären Eintrittspreise.

Nach dem Kauf Ihrer Eintrittskarte erhalten Sie einen Informationsführer sowie ein Armband für Sie und Ihre Begleitpersonen (maximal 3 Personen), um Ihnen den Besuch und den Zugang zu bestimmten Attraktionen zu erleichtern. Dieses Armband ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich an dem Tag, an dem es Ihnen ausgehändigt wurde. Es muss unseren Mitarbeitern vorgezeigt werden, um Ihren Besuch zu erleichtern. Wird das Armband abgenommen, wird es unter keinen Umständen ersetzt.

Begleiter

Nur die vorrangig berechtigte Person darf die speziellen alternativen Zugänge nutzen, sofern sie von mindestens einer Person begleitet wird, die das Armband „Begleitperson“ trägt. Der Rest der Gruppe muss sich in die regulären Warteschlangen einreihen.

Wenn die Person mit Behinderung die Attraktion nicht nutzen möchte, verlieren die Begleitarmbänder ihren Sinn, und diese Personen müssen sich in die normale Warteschlange einreihen.

Die Begleitperson muss ihre Aufgabe in vollem Umfang wahrnehmen und die Person mit Behinderung körperlich unterstützen.

Im Falle einer Evakuierung:
Es ist zwingend erforderlich, dass die Person mit Behinderung während der Fahrt sicher sitzen und sich festhalten kann.
Die Begleitperson muss in der Lage sein, bei der Evakuierung zu helfen, die Person mit Behinderung zu führen und ihr Sicherheit zu vermitteln.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Besuchern körperlich zu helfen.

Assistenzhund

Assistenzhunde und Blindenführhunde sind im Park erlaubt.

Da der Hund nicht in die Attraktion mitgenommen werden darf, muss eine Begleitperson draußen beim Hund bleiben.

Praktische Bestimmungen

Erste-Hilfe-Station

Im Park steht auf Anfrage ein Erste-Hilfe-Dienst zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir weder zur Verabreichung von Medikamenten noch zur Abgabe medizinischer Ratschläge befugt sind.

Zugang zu den Parkplätzen

In der Nähe des Parkeingangs stehen Ihnen Parkplätze zur Verfügung. Diese Parkplätze sind für Inhaber eines Behindertenparkausweises reserviert. Legen Sie den Ausweis einfach gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

Toiletten

Im Park steht auf Anfrage ein Erste-Hilfe-Dienst zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir weder zur Verabreichung von Medikamenten noch zur Abgabe medizinischer Ratschläge befugt sind.

Häufig gestellte Fragen

FAQ